Rechtsprechung
VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufenthaltsrecht des Ehegatten;Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
- VGH Bayern, 13.03.2013 - 10 CS 12.733
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Ein solcher Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist anzunehmen, wenn der Gesetzgeber auf eine bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits erlangte Rechtsposition in einer Weise einwirkt, dass diese nachträglich entfällt (BVerfG NJW 2010, 3629; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 724/81 - juris; BVerwG, Urteil vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris), der Normadressat Vertrauen in die alte Rechtslage noch unter deren Geltung "ins Werk gesetzt" hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16.11.2010 - 1 C 17/09 - juris), und der Normadressat mit einer Änderung der Rechtslage nicht rechnen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.1.2011 - 1 C 1/10 - juris). - BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09
Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; …
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Ein solcher Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist anzunehmen, wenn der Gesetzgeber auf eine bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits erlangte Rechtsposition in einer Weise einwirkt, dass diese nachträglich entfällt (BVerfG NJW 2010, 3629; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 724/81 - juris; BVerwG, Urteil vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris), der Normadressat Vertrauen in die alte Rechtslage noch unter deren Geltung "ins Werk gesetzt" hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16.11.2010 - 1 C 17/09 - juris), und der Normadressat mit einer Änderung der Rechtslage nicht rechnen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.1.2011 - 1 C 1/10 - juris). - BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06
Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 …
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Davon abgesehen erfordert es der ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Grundsatz der Normklarheit, dass das die Änderung verfügende Gesetz selbst hinreichend deutlich den Verlust einer Rechtsposition ausspricht (BVerfG, Beschluss vom 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06 - juris; BVerwG BVerwGE 106, 237).
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10
Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; …
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Ein solcher Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist anzunehmen, wenn der Gesetzgeber auf eine bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits erlangte Rechtsposition in einer Weise einwirkt, dass diese nachträglich entfällt (BVerfG NJW 2010, 3629; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 724/81 - juris; BVerwG, Urteil vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris), der Normadressat Vertrauen in die alte Rechtslage noch unter deren Geltung "ins Werk gesetzt" hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16.11.2010 - 1 C 17/09 - juris), und der Normadressat mit einer Änderung der Rechtslage nicht rechnen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.1.2011 - 1 C 1/10 - juris). - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Ein solcher Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ist anzunehmen, wenn der Gesetzgeber auf eine bei Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bereits erlangte Rechtsposition in einer Weise einwirkt, dass diese nachträglich entfällt (BVerfG NJW 2010, 3629; BVerfG vom 5.5.1987 - 1 BvR 724/81 - juris; BVerwG, Urteil vom 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris), der Normadressat Vertrauen in die alte Rechtslage noch unter deren Geltung "ins Werk gesetzt" hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16.11.2010 - 1 C 17/09 - juris), und der Normadressat mit einer Änderung der Rechtslage nicht rechnen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.1.2011 - 1 C 1/10 - juris). - BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03
Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges …
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen, wenn es um die Frage geht, ob schon aus Rechtsgründen eine Erlaubnis erteilt oder versagt werden muss (vgl. BVerwG vom 16.6.2004 - 1 C 20.03 - juris = BVerwGE 121, 86 [88]). - BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97
Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Davon abgesehen erfordert es der ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Grundsatz der Normklarheit, dass das die Änderung verfügende Gesetz selbst hinreichend deutlich den Verlust einer Rechtsposition ausspricht (BVerfG, Beschluss vom 8.12.2006 - 2 BvR 1339/06 - juris; BVerwG BVerwGE 106, 237). - VGH Bayern, 15.09.2009 - 19 BV 09.1446
Ausländerrecht - Berechnung des rechtmäßigen Bestandes einer ehelichen …
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Auch in diesen Fällen kommt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 81 Abs. 4 AufenthG zum Tragen mit der Folge, dass sich der Antragsteller bis zur behördlichen Entscheidung über sein Gesuch nicht mehr illegal im Bundesgebiet aufhält (BayVGH, Urteil vom 15.9.2009 - 19 BV 09.1446 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 11 S 541/01
Anwendung der Neuregelung zur Mindestehebestandszeit auf Altfälle
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Der Begriff "rechtmäßig" bezieht sich dabei nicht auf die Ehe als solche, sondern knüpft an die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beider Ehepartner im Bundesgebiet an (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2001 - 11 S 541/01 - InfAuslR 2002, 183 [185]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 18 B 1120/99
Begehren einer befristeten Verlängerung der zum Ehegattennachzug erteilten …
Auszug aus VG München, 08.03.2012 - M 23 S 11.4196
Der ausländische Ehepartner, der ein eigenständiges Aufenthaltsrecht beansprucht, muss sich daher während der in § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vorgeschriebenen Zeitraums von zwei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder einer auf einem entsprechenden Antrag beruhenden Erlaubnis-/oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 Satz 1 bzw. § 81 Abs. 4 AufenthG befunden haben (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1.2.2000 - 18 B 1120/99 - InfAuslR 2000, 279 [281]). - VG München, 10.11.2011 - M 10 K 10.2059
Eigenständige Ehegatten-Aufenthaltserlaubnis